Prüfung


Reparaturrechnungsprüfung.

Reparaturbestätigung.

Nutzungsausfallbestätigung.


Reparaturrechnungsprüfung

Sollten Sie Zweifel am Betrag einer Reparaturrechnung oder eines Kostenvoranschlags haben, dann sind wir die richtigen Ansprechpartner. Unser qualifiziertes Team ist in der Lage alle aufgeführten Positionen auf Notwendigkeit und die jeweiligen Kosten zu überprüfen. Sollten wir eine nicht notwendige Position oder zu hoch angesetzte Arbeitsstunden finden, können Sie eine Korrektur der Reparaturrechnung durch Ihre Werkstatt veranlassen.

 

Die Kosten einer Prüfung variieren nach Arbeitsaufwand. Wir sind jedoch in der Lage bereits im Vorfeld einen ungefähren Preis abzuschätzen.

Reparaturbestätigung

Eine Reparaturbestätigung wird erst dann benötigt, wenn Sie keine Rechnung über die Reparatur vorweisen möchten/können oder Sie Ihr Fahrzeug in Eigenleistung repariert haben. Eine vom Gutachter erstellte Reparaturbestätigung wird von der gegnerischen Versicherung anerkannt. Darüber hinaus können Sie hierdurch Ihre Ansprüche der Nutzungsausfallbestätigung durchsetzen.

 

Die Kosten einer Reparaturbestätigung werden von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen.

Nutzungsausfallbestätigung

Auch wenn Ihr Fahrzeug nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall nicht nutzbar ist, haben Sie stets laufende Kosten wie die KFZ-Steuer und die Versicherungskosten. Aus diesem Grund haben Sie einen Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung. Diese Entschädigung ist gesetzlich erstattungspflichtig und wird von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen. Möchten Sie weiterhin mobil bleiben, haben Sie die Möglichkeit, sich für die Dauer der Reparatur einen Mietwagen zu leihen.

 

Die Nutzungsausfallbestätigung wird zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche in Bezug auf die Anmietung eines Ersatzwagens benötigt. Ebenfalls dient sie als Nachweis über eine fachgerechte Reparatur und stellt die Grundlage der Nutzungsausfallentschädigung dar. Erfahren Sie mehr...