Unfallgutachten.
Beweissicherungsgutachten.
Oldtimergutachten.
Kurzgutachten.
Wenn Sie Geschädigter eines unverschuldeten Verkehrsunfalls sind, sollten Sie Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend machen. Zur Beweissicherung über die Schadenshöhe sowie den Schadensumfang erstellen wir Ihnen ein vollständiges und sachgerechtes Unfallgutachten. Die Beauftragung eines unabhängigen Sachverständigen kostet Sie nichts und bietet Ihnen Vorteile in Bezug auf die Beweispflicht gegenüber der Versicherung und dem Gericht.
Als ein qualifiziertes Gutachterbüro erstellen wir für Sie Gutachten für alle gängigen Automarken. Die Kosten des erstellten Gutachtens sind für Sie als Geschädigter erstattungspflichtig! Erfahren Sie mehr...
Sollte Ihr gekauftes Gebrauchtfahrzeug bereits einige Tage oder Wochen schwerwiegende Mängel aufweisen, prüfen wir es auf mögliche nicht erwähnte und im Kaufvertrag nicht festgehaltene Unfallschäden, potentielle Tachometermanipulation und im Serviceheft festgehaltene Reparaturdurchführungen. Sämtliche Auffälligkeiten werden von uns dokumentiert und ein Beweissicherungsgutachten mit Fotos über den aktuellen Zustand erstellt.
Ein solches Gutachten ermöglicht es Ihnen Schadenersatzansprüche gegenüber dem Verkäufer geltend zu machen. Kontaktieren Sie uns wenn Ihr Fahrzeug auf ebener Straße nach rechts oder links zieht oder im allgemeinen einen nicht verkehrssicheren Eindruck erweist. Weiterhin stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung wenn die Spaltmaße der Türen, Kotflügel oder der Motorhaube nicht übereinstimmen oder das Fahrzeug verschiedene Töne im Lack aufweist, insbesondere bei Silbertönen.
Bei der Versicherung Ihres Oldtimers benötigt Ihre ausgewählte KFZ-Versicherung in der Regel ein Wertgutachten über das Fahrzeug.
Sollte Ihr Oldtimer auf Grund eines unglücklichen Ereignisses nicht mehr zu einer Begutachtung zur Verfügung stehen, können Sie den tatsächlichen Wert nicht nachweisen. So ist der Marktwert beispielsweise nach einem Diebstahl oder Brandschaden Ihres raren Fahrzeuges nicht nachweisbar. In diesem gesonderten Gutachten für Oldtimer erfassen wir detailliert die technischen Daten. Des Weiteren werden mit Hilfe von verschiedenen Bewertungskriterien der Wiederbeschaffungswert, Zeitwert und die Zustandsnote ermittelt.
Sollte es sich bei Ihrem Unfallschaden um einen Bagatellschaden handeln, so werden Ihnen die Kosten des Sachverständigen nicht erstattet. In der Rechtsprechung handelt es sich um einen Bagatellschaden wenn die Schadenshöhe bei nicht mehr als ca. 750€ liegt. Für einen Laien ist so ein Schaden nicht immer erkennbar. Gerne beraten wir Sie hierzu kostenlos und unverbindlich!
Sollten wir einen Bagatellschaden feststellen, erstellen wir für die Versicherung ein Kurzgutachten. Dieses ist einem Kostenvoranschlag einer Werkstatt gleichgestellt und wird selbstverständlich von der gegnerischen Versicherung akzeptiert. Das Kurzgutachten hat auf Grund der akkuraten Schadensbeschreibung und Beweissicherungsfotos eine höhere Aussagekraft.